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Hinweis: Die nachfolgenden Zeilen richten sich an gehörlose Mandanten und orientieren sich daher an der Gebärdensprache. Grammatikalische Abweichungen gegenüber der Lautsprache sind normal und beabsichtigt. Juristische Fachtermini sind in der Gebärdensprache meist unbekannt und müssen umschrieben werden. Es folgt daher eine Ausführung in leichter Sprache: ------ Anwältin: Frau Paffrath ist hörend. Im Jahr 2006 Gebärdensprache gelernt. Im Landesinstituts für Gebärdensprache in Essen. Dann gehörlose Praktikantin eingestellt. Vorträge für Gehörlose gehalten. Bei Frau Paffrath brauchen Sie keinen Gebärdendolmetscher - aber immer einen Termin. Termin - Wichtig!!
Bevor Sie zu uns kommen, bitte immer vorher einen Termin vereinbaren. Grund: Frau Paffrath hat viele Termine. Auch Gerichtstermine in anderen Städten. Sie muss Termine planen. Sonst kommen Sie ins Büro und Frau Paffrath ist nicht da oder hat keine Zeit. Das wäre ärgerlich. Wenn Sie einen Termin wollen: Bitte beschreiben Sie in Fax oder e-mail kurz das Thema/Problem, z.B. Scheinung, Unterhalt, Kündigung oder Streit mit dem Vermieter usw.. Bitte sagen sie auch, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Schreiben Sie Namen von Versicherung und Versicherungsnummer auf. Sie erhalten dann Antwort und Termin. Rechtsschutzversicherung Wichtig: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer. Versicherung bezhalt nur,
Beispiel: Wenn Rechtsschutzversicherung für Auto abgeschlossen, (= Verkehrsrechtsschutz) übernimmt Versicherung die Kosten für Anwalt, wenn Unfall mit Auto und anderer Autofahrer schuld. Die Versicherung bezahlt nicht, wenn Sie selbst schuld sind. Auch nicht, wenn Arbeitsplatz gekündigt. Wenn Arbeitsplatz gekündigt oder Lohn nicht bekommen, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung für Beruf (= Berufs-rechtsschutz). Wenn Sie eine Selbstbeteiligung mit Versicherung vereinbart haben, müssen Sie die Selbstbeteiligung immer zahlen, wenn Sie zu einem Rechtsanwalt gehen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Frau Paffrath sagt Bescheid. Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe: Wichtig: Beratunshilfe gibt es nur für Beratungen. Nicht für Klagen. Prozesskostenhilfe: Gibt es nur für Klagen. Vorraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sind oder wenig Geld verdienen. Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn Klage sinnvoll. Ob Sie Prozesskostenhulfe bekommen oder nicht, entscheidet das Gericht. Haftungsausschluss: Die Informationen auf diesen Internetseiten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie dienen der allgemeinen Information und können niemals eine individuelle Beratung ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung bezüglich der hier dargestellten Hinweise ist daher ausgeschlossen. Überdies enthalten diese Internetseiten Verweise zu anderen Internetseiten, auf deren Gestaltung und Inhalte wir keinen Einfluss haben. Wir können daher keinerlei Gewähr für den Inhalt, die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Quelle übernehmen. Eine Haftung für die Internetseiten Dritter ist daher ebenfalls ausgeschlossen. |
